FAQ für Bewerber

Nein. Ein Gewerbe oder eine Anmeldung beim Amt sind nicht erforderlich. Die Lohnabrechnung wird bei der Steuererklärung lediglich beim Finanzamt vorgelegt.
Nein. Die kurzfristige Unterstützung der Apotheken basiert auf geringer Einarbeitung und Erklärung des Teams. Als Wiedereinsteiger wäre die Entlastung des Apothekenalltags nicht gewährleistet.

Pharmaheld schließt mit jedem Bewerber einen Vermittlungsvertrag ab. Der Arbeitsvertrag erfolgt über unsere angefertigten Muster (für Minijobber)

Die Bewerber suchen sich selbst die Einsatzgebiete und -zeiten aus. Je mehr Orte für den Einsatzraum genannt werden, desto höher sind die Auftragschancen. 

Die Profile der Bewerber sind ausschließlich für unser Team  zugänglich. Um eine faire Aufteilung der Aufträge zu gewährleisten, bekommen die Apotheken ohne einen Einblick auf diese eine Arbeitskraft von uns zugeteilt.

Die Häufigkeit der Einsätze variiert je nach Angebot und Anfrage der Apotheken. 

Der Verdienst entspricht nicht monatlich automatisch 450€. 

Es mag sein, dass eine Apotheke alle 2 Wochen an Samstagen eine Unterstützung anfordert, oder wöchentlich 5h, oder alle 2 Monate kann ein Einsatz stattfinden. 

Die Bewerber bestimmen selbst den Arbeitsort. Ein Pendeln wird nicht gefordert. Daher gibt es keinen Zuschuss an Fahrtkosten. 

Freiberufler werden durch uns ohne jegliche Vorgaben (§6 Exklusivität ausgeschlossen) an die Apotheken vermittelt. Für eine erfolgreiche Vermittlung zahlen Freiberufler eine Provision in Höhe von 5,00 € Tagesgebühr

FAQ für Apotheken

Je nach Auftragsumfang bekommen Sie ein oder mehrere Pta/Apotheker zugeteilt.

Die Minijobber sind flexibel, jedoch aufgrund des Budgets zeitlich beschränkt einsetzbar.

Ist eine Unterstützung über einen längerfristigen Zeitraum innerhalb eines Monats erwünscht, helfen mehrere Pta/Apotheker wochenweise aus.

Die Option „Freiberufler“ ist nach Rücksprache auch möglich. Hier gleichen wir vorab die Vertretungszeit ab und geben die Konditionen der Arbeitskräfte an Sie weiter.

Pharmaheld schließt mit jeder Apotheke einen Vermittlungsvertrag ab.

Der Arbeitsvertrag erfolgt über unsere angefertigten Muster (für Minijobber)

Ja. Die meisten unserer Bewerber sind keine Freiberufler. Sobald ein Arbeitsverhältnis zustande kommt, ist eine Anmeldung bei der Minijobzentrale (kostenlos) möglich und erforderlich.

Nein. Die Profile der Bewerber sind ausschließlich für unser Team zugänglich.

Um eine faire Aufteilung der Aufträge zu gewährleisten, bekommen die Apotheken ohne einen Einblick auf diese eine Arbeitskraft von uns zugeteilt.

Die Zahlung der Provision und der Verdienst der Pharmazeuten erfolgt über die Apotheken.

Die Anfragen werden kostenlos von uns bearbeitet.