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FAQ


FAQ für Bewerber

Sie können sich per Email oder per Terminbuchung für ein Telefongespräch anmelden. In dem Gespräch lernen wir uns kurz kennen und beantworten Ihre Fragen. Im Anschluss können Sie Ihre Urkunde/Approbation hochladen, den Vermittlungsvertrag unterzeichnen und Ihr Profil ausfüllen.

Die Angebote können Sie in Ihrem Profil ersehen und erhalten bei Wunsch eine Email und/oder Whatsapp-Nachricht, sobald ein neuer Auftrag aus Ihrem Gebiet hochgeladen wird.

Die Vermittlung für Festanstellungen ist kostenlos. Die Vermittlung für die flexiblen Minijobs enthalten eine Anmeldegebühr in Höhe von 19,00€ zzgl USt. für Pka und Pta und 29,00€ zzgl USt. für Apotheker. Diese Gebühr wird einmalig und erst nach erfolgreichem Einsatz in Rechnung gestellt.

Nein, als Minijobber können Sie ohne ein Gewerbe arbeiten.

Ja, wir bevorzugen die Vermittlung innerhalb Ihres Umkreises, damit Sie weiterhin flexibel und routiniert Ihren Alltag gestalten können.

Nein…wenn Sie eine Hauptbeschäftigung haben, dürfen Sie einem Minijob (ein Arbeitgeber) nachkommen, unabhängig von der Minijobber-Grenze.
Ja… wenn Sie keinen weiteren Beschäftigungen nachkommen und Sie nur Minijobs ausüben, ist die Anzahl der Jobs egal, die Minijobber- Grenze ist ausschlaggebend.

Als Wiedereinsteiger können Sie sich für die Vermittlung von Festanstellungen bewerben, jedoch nicht für Minijobber. Bei den Minijobbern versprechen wir den Apotheken eine geringe Einarbeitungszeit, welches nach einer längeren Auszeit nicht möglich ist.

Wir geben lediglich bei bei den flexiblen Minijobs einen Stundenlohn (pauschal) vor. Bei den Vermittlungen für Festanstellungen ist der Stundenlohn mit den jeweiligen Arbeitgebern individuell verhandelbar.

Die Profile der Bewerber sind ausschließlich für unser Team zugänglich. Erst nach Rücksprache bzw. der Auftragsbestätigung von Ihnen, haben die Apotheken Zugang auf Ihr Profil, in dem von Ihnen gewährten Rahmen.

Dies ist immer abhängig vom Bedarf der Apotheken und variiert sehr stark nach Wohnort.

Als Minijobber bestimmen Sie selbst welcher Radius für Sie als Einsatzort in Frage kommt, ohne Fahrtkosten. Falls wir Ihnen Angebote außerhalb Ihres Wunschgebietes schicken, werden Fahrt- und ggf. Hotelkosten von den Apotheken erstattet. Bei Festanstellungen haben Sie - unabhängig von uns- die Möglichkeit Ihren Arbeitgeber darum zu bitten.


FAQ für Apothekeninhaber

Je nach Auftragsumfang bekommen Sie ein oder mehrere Pharmazeuten zugeteilt. Wir teilen Ihnen bevorzugt immer die gleiche Arbeitskraft zu. Falls dies nicht möglich ist, teilen wir Ihnen diese Information vor der Auftragsbestätigung mit.

Die Minijobber sind flexibel, jedoch aufgrund des Budgets zeitlich beschränkt einsetzbar.

Ja. Sowohl bei Festanstellungen als auch bei der Minijobber-Vermittlung ist eine Anmeldung der Mitarbeiter erforderlich. Unsere Bewerber sind nicht über uns angestellt.

Liegt eine AU vor, so ist die Bezahlung der Mitarbeiter unumgänglich. Sie erhalten von uns nur für die tatsächlich gearbeiteten Tage der Bewerber (flexible Minijobs) eine Rechnung, unabhängig davon, ob eine AU vorliegt.

Eine alternative Vertretung können wir Ihnen nicht pauschal versprechen.

Vorerst nicht. Erst nach Auftragsbestätigung unserer Bewerber teilen wir Ihnen die wichtigen Informationen zum Profil mit und bitten auch Ihrerseits um Bestätigung der Einsätze (flexible Minijobs). Bei Festanstellungen teilen wir die Eckdaten unserer Pharmazeuten mit und terminieren ein persönliches Gespräch bzw. die Bewerber rufen Sie vorab persönlich an.

Die Suchanfrage ist kostenlos. Erst bei erfolgreichem Vertragsschluss wird unsere Provision in Rechnung gestellt. Wir haben eine Pauschalberechnung für jeden flexiblen Minijobber-Einsatz. Die Rechnung für Festanstellungen teilen wir auf 4 Monate auf. Endet das Arbeitsverhältnis während der Probezeit, berechnen wir die Provisionsgebühr prozentual auf die tatsächlich gearbeiteten Monate.
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Unser Team steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.


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